Liebe Sportfreunde, seit dem 04.12.2021 gilt die neue Corona-Verordnung.

 

In geschlossenen Räumen gilt ab sofort die 2-G+ Regelung ! 

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

 

 Ausnahmen:


»
Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.

» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 Monate zurück).

» Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurückliegt (Nachweis erforderlich).

» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
oder einer beruflichen Schule – gilt nur für
Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.

» Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.

» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).

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