Liebe Sportfreunde, seit dem 04.12.2021 gilt die neue Corona-Verordnung.
In geschlossenen Räumen gilt ab sofort die 2-G+ Regelung !
Ausnahmen:
» Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 Monate zurück).
» Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurückliegt (Nachweis erforderlich).
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
» Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).